
Hausaufgabenkonzept
Das vom Kollegium der Elisabethschule entwickelte Hausaufgabenkonzept orientiert sich an den rechtlichen Rahmenbedingungen, legt Grundsätze für das Anfertigen von Hausaufgaben an unserer Schule fest und hat das Ziel allen Beteiligten Klarheit im konkreten Umgang mit Hausaufgaben zu geben.
Rechtliche Rahmenbedingungen:
Sowohl im Schulgesetz des Landes NRW (§42, Abs.3) als auch in den ergänzenden Erlassen des Ministeriums (RdErl. d. Kultusministeriums v.2.3.1974, Bereinigt. Eingearbeitet: Rd.Erl.v. 24.6.1992 (GABI.NW.I S.149); Rd.Erl.v. 31.7.2008 (ABI. NRW. S. 403) werden die Grundlagen für das Anfertigen von Hausaufgaben erläutert.
Allgemeine Grundsätze der Elisabethschule
- Hausaufgaben sind unterrichtsbegleitende Aufgaben, die den Lernprozess und die Selbständigkeit und Eigenverantwortung der SchülerInnen sinnvoll unterstützen und fördern.
- Sie dienen der Vertiefung des Unterrichtsstoffes, der Übung und der Vorbereitung von neuen Unterrichtsinhalten.
- Die Hausaufgaben sollten möglichst eigenständig und konzentriert anfertigen werden. Unterstützende Hilfe kann ggf. erforderlich sein.
- Im Unterricht werden Hausaufgaben besprochen, Lösungswege aufgezeigt und Korrekturen ermöglicht.
- Lob und Anerkennung der selbstangefertigten Hausaufgaben unterstützen den Lernprozess und steigern das Selbstwertgefühl.
- Zudem sollen die SchülerInnen im Rahmen der Hausaufgaben lernen:
- das Hausaufgabenhefte richtig zu führen und schon im ersten Schuljahr das zuverlässige und lesbare Notieren
der Hausaufgaben.
- ihren Lernprozess dabei selbst zu organisieren.
- konzentriert, gründlich und sorgfältig zu arbeiten.
- ihre eigenen Fähigkeiten einzuschätzen und mit Erfolg und Misslingen angemessen umzugehen.
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